Wir stehen bei der Vermittlung von Hotels und Parkplätzen u.a. im Wettbewerb mit dem Flughafen in München.
Nun traf ein Umstand ein, den wir aus unserer subjektiven Sicht für äußerst kritisch erachten. Uns hat vor einigen Wochen nachstehende Mail von unserem Vermieter Regus am Münchner Flughafen erreicht:
“Sehr geehrter Herr Zmöling,
Seid geraumer Zeit haben Sie bei uns im Center am Münchner Flughafen ein virtuelles Büro, Telefon- und Postanname gebucht.
Bie einer näheren Prüfung Ihres Serviceangebots mussten wir jedoch feststellen, dass Ihr Angebot sich mit unseren Serviceleistungen überschneidet. Darüber hinaus wurden wir von unserem Vermieter, der Flughafen München GmbH darauf hingewiesen, dass Ihr Angebot der Parkplatzvermittlung im klaren Wettbewerb zu den Parkplatzangeboten der Flughafen München GmbH steht.
Von einer weitere Zusammearbeit vor diesem Hintergrund möchten wir daher Abstand nehmen und daher diese in naher Zukunft beenden.
Wir sind an einer einvernehmlich, für beide Seiten akzeptablen Lösung interessiert. Wie kann ein solcher Schritt von Ihrer Seite aussehen?
Für weitere Fragen können Sie mich jederzeit gerene kontaktieren.
Vielen Dank,
Gunnar xxx
General Manager
3000 locations, 900 cities, 120 countries
Regus München Airport GmbH & Co KG
Terminalstrasse Mitte 18
85356 München
M +49 (0)163 xxx
D +49 (0)89 xxx
Geschäftsführer: Dominic Harrison
HRA 90717 – AG München”
Und nun ist einige Wochen später in der Tat die schriftliche Kündigung eingetroffen!
Sehen wir es als Wettbewerber des Flughafen München falsch, dass hier versucht wird, massiv in die Ausübung unseres Gewerbetriebes einzugreifen? Oder hat der Flughafen damit nichts zu tun, und wir verstehen den General Manager von Regus in München falsch? Zumindest wird uns unsere Auslegung im gesamten persönlichen Umfeld bestätigt. Wird hier womöglich eine Monopolstellung missbraucht?! Die Einnahmen über die Parkplätze für den Flughafen sind immerhin signifikant. Wir sind natürlich keine Rechtsanwälte. Aber liegen wir mit dieser Anschauung falsch? In dieser Angelegenheit sind wir natürlich für jede Meinung auch seitens unserer zahlreichen und treuen Kunden dankbar.
Was uns ebenfalls sehr verwundert hat, ist, dass wir lt. Regus auch im Wettbewerb zu Regus selbst stünden. Auf unsere Rückfrage, inwiefern sich unsere Serviceleistungen überschneiden, erhielten wir folgende Antwort:
“Sehr geehrter Herr Zmölnig,
Unsere Serviceleistungen überschneiden sich insofern, dass wir neben anderen Serviceleistungen wie felxible Büros, virtuelle Büros, Besprechungsräume auch Parkplätze am Flughafen München für unsere Kunden anbieten, auf langfristiger, wie auch auf kurzfristiger Basis.
Von daher sehen wir da einen Interssenkonflikt mit Ihren abgebotenen Dienstleistungen.
Viele Grüsse,
Gunnar xxx
General Manager
[…].”
Insbesondere fragen wir uns, warum die Miete bei Regus jetzt erst nach 3 1/2 Jahren ein Thema geworden ist? Warum stand das in den 3 1/2 Jahren vorher nicht zur Debatte? Warum hat man uns überhaupt als Mieter aufgenommen? Standen wir früher etwa nicht im Wettbewerb zu Regus? Seit wann gibt es diese Parkplätze denn? Es ist verwunderlich, dass wir unter dem Produktangebot von Regus keinen Hinweis auf das wettbewerbliche Angebot von Parkplätzen finden können! Wir haben, da auch die AGB´s keinen Aufschluss geben, den Regus-Blog durchsucht. Aber auch hier gibt es unter dem Stichwort “parken” oder “Parkplatz” keinen einzigen Hinweis! Lediglich Folgendes ist zu solchen Suchphrasen wie “Regus Parken” zu finden:
Werden Sie zum Reisefuchs: Finden Sie heraus, über welche Webseiten Sie günstig Bahntickets kaufen können, an welchen Tankstellen der Kraftstoff am preiswertesten ist und wo es wenig bekannte, billigere Parkplätze gibt. Mit diesem Wissen können Sie vielleicht nicht auf Partys glänzen – aber dafür sparen Sie viel Geld.
Verdienen Sie Geld mit dem Pendeln: Falls Ihr Garagenplatz den ganzen Tag über leer steht, könnten Sie ihn an einen anderen Fahrer vermieten – über Webseiten wie parkatmyhouse.com und Parku.
– See more at: http://www.regus.de/blog/latest-news/sechs-moglichkeiten-die-pendelkosten-zu-senken/#sthash.3Sk10mAb.dpuf
Nach tiefem Forsten und Graben im Netz mit Hilfe von Google fanden wir dann aber doch nachstehenden Passus bei Regus:
4. Nutzung:
4.1 Dem Kunden ist es untersagt Geschäfte zu tätigen, die in direkter
Konkurrenz mit dem Kerngeschäft des Anbieters, dem Anbieten von
betreuten Geschäftsräumlichkeiten, virtuellen Bürolösungen und damit
verbundenen Dienstleistungen, stehen.
Warum also nun der Wunsch nach Auflösung unseres Mietvertrages? Ist das bloß der Versuch, einen Grund vorzuschieben? Insgesamt fragen wir uns, ob wir hier womöglich in das Fadenkreuz eines übermächtigen Wettbewerbers wie dem Flughafen München geraten sind oder ob wir das nur zu voreingenommen und/oder subjektiv sehen?
Allerdings hat die Rücksprache mit der uns betreuenden Kanzlei unsere erste Anschauung insofern bestätigt, dass das ein hinterfragenswürdiger Vorgang ist. Daher überlegen wir, die folgende Reaktion an die Flughafen München GmbH zu adressieren. Da wir aber finanziell kaum in Lage sind, komplexe und langfristige Rechtsstreitigkeiten durchzustehen, interessiert uns die Meinung unserer Kunden:
Text:
Strafbewehrte Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung
(AZ: 10528/15 CR )
Flughafen München GmbH,
Nordallee 25,
85326 München
– Unterlassungsschuldnerverpflichtet sich hiermit gegenüber:
Webmobilisten GmbH,
Lutzstraße 2,
80687 München
– Unterlassungsgläubiger –
es bei einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 5001,00 EUR, zu unterlassen, die Regus München Airport GmbH & Co. KG aufzufordern, den Mietvertrag mit der Gläubigerin zu beenden, da das Parkplatzangebot der Gläubigerin im Wettbewerb zu den Parkplatzangeboten der Schuldnerin steht.
Ort, Datum Flughafen München GmbH
Was denken unsere zahlreichen Kunden? Sollen wir uns hier zur Wehr setzen? David gegen Goliath? Oder ist unsere persönliche Meinung hierzu womöglich eine falsche? Wir freuen uns über zahlreiche Meinungen zu diesem Vorgang. Auch freuen wir uns über viele Shares, Likes, Tweets etc., um ein möglichst breites Meinungsbild zu bekommen.
Sollten wir den Rechtsweg beschreiten, werden wir ggf. eine Crowdfounding-Kampagne andenken. Vielleicht möchten uns ja andere unterstützen, wenn wir Goliath Paroli bieten.
Im nächsten Newsletter an unsere geschätzten Kunden werden wir diesen Beitrag ebenfalls thematisieren, um auch hier mehr Meinungen zu dieser Angelegenheit zu erhalten. Bleiben Sie uns gewogen und schauen Sie gern wieder vorbei, um sich über den aktuellen Status der allgemeinen, privaten Meinungen in den Kommentaren zu informieren!
All das ist eine reine Meinungsäußerung von mir als Geschäftsführer der Webmobilisten-GmbH. Daher bin ich an anderen Meinungen interessiert, um die Pläne zu festigen, wie wir hier am besten weiter vorgehen.
Am 6. April 2016 sind wir wieder in Sachen Flughafen München ./. Webmobilisten GmbH am Landgericht München I. Um 11.00 Uhr im Sitzungssaal 301, 3. Stock am Lenbachplatz 7. Über interessierte Besucher freuen wir uns.
Vielen Dank.
Ihr Ralf Zmölnig, CEO der Webmobilisten GmbH :o)
Sie finden unsere Services auch unter