Unter welchen Umständen Sie Ihre Fluggastrechte geltend machen können

Schon 2005 hat die EU umfassende Rechte für Flugreisende beschlossen, die immer noch Bestand haben. Bei massiven Verzögerungen im Flugverkehr steht Ihnen eine Entschädigung zu. Allerdings nicht in jedem Fall. Bei uns erfahren Sie, wann Sie entschädigt werden und wann die Fluggesellschaft keine Verantwortung übernehmen muss.

Die Fluggastrechte-Verordnung

In folgenden Fällen greift die Fluggastrechte-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) der EU:

  1. Nichtbeförderung gegen Ihren Willen
  2. Annullierung des Flugs
  3. Verspätung des Flugs

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Für diese drei Umstände sind umfassende Vorgaben erlassen worden, die Flugreisenden das Recht auf Entschädigung und/oder Sachleistungen einräumen. Die Fluggesellschaften versuchen allerdings immer noch, die rechtlichen Verpflichtungen zu umgehen:

Einzige Möglichkeit für Reisende: eine Klage! Wenn Ihre Forderung rechtlich ist, werden Sie damit Erfolg haben. Sollten Sie Zweifel haben, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, prüfen Sie beispielsweise auf refund.me Ihren Anspruch, bevor Sie Klage einreichen, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Nichtbeförderung

Weigert sich eine Fluggesellschaft, Sie zu befördern, obwohl dafür kein triftiger Grund vorliegt, haben Sie einen Entschädigungsanspruch.

Folgende Leistungen stehen Ihnen zu:

  • die Erstattung des Flugpreises
  • eine Ausgleichzahlung je nach der geplanten Strecke zwischen 250 und 600 EUR
  • Betreuungsleistungen, wie z.B. Verpflegung oder Hotelübernachtung

Zudem muss Ihnen eine schnellstmögliche Weiterbeförderung garantiert werden. Ist die Fluggesellschaft in der Lage, Ihnen zwischen 2 und 4 Stunden nach dem regulären Flug einen Ersatzflug anzubieten, haben Sie immerhin einen Anspruch auf die Hälfte der Ausgleichszahlung (zwischen 125 und 300 EUR).

Voraussetzung ist, dass Sie sich ebenfalls an alle Verpflichtungen gehalten haben, also z.B. pünktlich am Flughafen sind.

Liegen allerdings nachvollziehbare Gründe für die Nichtbeförderung vor, haben Sie keine Anspruch auf Entschädigung, z.B. bei

  • unvollständigen Reiseunterlagen,
  • einer ansteckenden Krankheit oder
  • einer Gefährdung der Sicherheit.

Häufigster Grund für eine Nichtbeförderung ist übrigens eine Überbuchung des Fluges. Hier liegt die Verantwortung klar bei der Fluggesellschaft.

Flugannullierung

Eine Flugannullierung ist nicht nur ärgerlich für Reisende, sondern kann für die Fluggesellschaft auch richtig teuer werden. Fällt der Flug kurzfristig aus, haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Rückerstattung des Ticketpreises (Fluggastentschädigung)
  • eine Ausgleichzahlung je nach Strecke zwischen 250 und 600 EUR
  • Betreuungsleistungen

Sollte zudem der Flug an einem anderen als Ihrem Abflughafen annulliert werden, müssen Sie als Fluggast entweder kostenlos zum Abflughafen zurück oder zum Flugziel befördert werden.

Wird der Flug allerdings früh genug gecancelt, haben Sie keinen Anspruch auf Ausgleichzahlungen. Die Fluggesellschaft muss keine Entschädigung zahlen, wenn

  • der Flug bis 14 Tage vor dem geplanten Termin abgesagt wird
  • der Flug zwischen 14 und 7 Tagen vor dem geplanten Termin abgesagt wird, aber ein anderer zeitnaher Flug zur Verfügung gestellt wird (bis zu 2 Stunden vor geplanter Abflugzeit und bis 4 Stunden nach geplanter Ankunftszeit)
  • der Flug mit einer Vorlaufzeit von weniger als 7 Tagen annulliert wird, und ein zeitnaher Flug zur Verfügung gestellt wird (bis zu 1 Stunde vor geplanter Abflugzeit und bis 2 Stunden nach geplanter Ankunftszeit)

Flugverspätung

Bei einer Flugverspätung kommt es auf die Dauer der Verspätung an. Bis zu 2 Stunden haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Danach richten sich sowohl die Ausgleichzahlung als auch die Verspätungsdauer nach der gebuchten Strecke.

Eine Ausgleichszahlung erhalten Sie bei folgenden Verspätungen:

  • Flugstrecke < 1500 km = ab 2 Stunden
  • Flugstrecke 1500 – 3500 km = ab 3 Stunden
  • Flugstrecke > 3500 km = ab 4 Stunden

Die Entschädigung liegt, je nach Strecke, zwischen 250 und 600 EUR. Verspätet sich der Flug mehr als 5 Stunden, können Sie von der Reise zurücktreten. Die Reisekosten werden allerdings nur teilweise erstattet.

Außerdem haben Sie während Ihrer Wartezeit Anspruch auf Betreuungsleistungen wie

  • Verpflegung,
  • kostenlose Telekommunikation und
  • im Notfall eine Unterbringung im Hotel (inklusive Transfer).

Die problematischen „außergewöhnlichen Umstände“

Fluggesellschaften werden grundsätzlich von jeder Verantwortung entbunden, wenn die sogenannten „außergewöhnlichen Umstände“ vorliegen. Dazu gehören:

  • Unwetter und Naturgewalten (z.B. ein Vulkanausbruch)
  • politische Unruhen
  • Sicherheitsrisiken oder Terroranschläge
  • unerwartete Flugsicherheitsmängel
  • Streik

Allerdings sind diese zunehmend Auslegungssache. Z.B. gilt ein Streik nicht in allen Fällen als „außergewöhnlicher Umstand“. Neueste Gerichtsurteile verpflichten Fluggesellschaften zu dem Nachweis, dass alles unternommen wurde, mit den verbleibenden Kräften eine reibungslose Abwicklung des Flugverkehrs zu gewährleisten. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden und ein Flug konnte nicht oder nur verspätet starten, steht dem Reisenden eine Entschädigung zu.

Auch die „unvorhersehbaren“ Ereignisse „Vogelschlag“ und „Defekte“ gelten nicht mehr in jedem Fall als „außergewöhnlicher Umstand“. Einige diesbezügliche Urteile ordnen beides als „vorhersehbar“ ein und sprechen damit den Flugreisenden das Recht auf Entschädigung zu.

Es lohnt sich also, auch Ausfälle und Verzögerungen durch „ungewöhnliche Umstände“ näher zu betrachten.

Zusätzliche Regelungen

Neben den gesetzlichen Regelungen für die Nichtbeförderung, Annullierung und Flugverspätungen gelten noch einige zusätzliche Verordnungen, über die Flugreisende informiert sein sollten:

  • Werden Sie zu einem Ausweichflughafen umgeleitet, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Sie kostenlos zum eigentlichen Zielflughafen zu befördern.
  • Werden Sie in der Klasse hochgestuft, dürfen keine zusätzlichen Kosten berechnet werden.
  • Werden Sie niedriger gestuft, ist eine Kostenrückerstattung bis zu 75% möglich.

Achten Sie unbedingt darauf, in welcher Form Erstattungen erfolgen. Viele Fluggesellschaften versuchen, Ihre Kunden mit Reisegutscheinen „abzuspeisen“. Dieses Vorgehen ist aber nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis rechtens.

Sie sollten Ihre Rechte kennen

Für Sie als Fluggast ist es wichtig, über Ihre Rechte informiert zu sein. Wir hoffen trotzdem, dass Sie von diesen Rechten keinen Gebrauch machen müssen und wünschen Ihnen für Ihren nächsten Flug eine gute und reibungslose Reise.

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