Rechtsschutzversicherung auch auf Reisen?

Ihren Urlaub bezeichnen viele Menschen als die schönste Zeit des Jahres. Umso wichtiger ist es, dass sich Erwartungen erfüllen und die gewünschte Erholung möglich ist. Leider gibt es Fälle, in denen die bei der Buchung ausgelobten Leistungen nicht erbracht werden. Enttäuschung ist nicht ausgleichbar – aber wenigstens kann der finanzielle Schaden gemindert werden. Im Streit mit den Justitiaren eines Reiseveranstalters hilft eine Rechtsschutzversicherung.

Jeder muss sich sein Recht leisten können

Ein demokratischer Rechtsstaat ist eine hervorragende Einrichtung und laut Deutschem Grundgesetz sind alle vor dem Gesetz gleich – theoretisch. In der Praxis kostet der Rechtsweg mehr Geld, als viele Geschädigte haben. Eine Rechtschutzversicherung ist notwendig, wenn hochspezialisierte Anwälte einer Gegenpartei jeden Winkelzug ausspielen, der ein Verfahren verlängert, aufbläht oder zum Scheitern bringt. Die Rechtsschutzversicherung garantiert das finanzielle Durchhaltevermögen gerade in langwierigen Streitfällen. Neben Anwaltskosten deckt die Rechtsschutzversicherung auch Gutachterkosten ab und der eventuelle Gang in die nächste Instanz wird durch die Rechtsschutzversicherung problemlos möglich.

Reiseveranstalter haben viel Erfahrung

Wenn am Urlaubsort eine Baustelle vor der Tür des Hotelzimmers gelärmt hat oder Ungeziefer die Unterkunft bevölkerte, gibt es Grund für die Rückforderung von Teilen des Reisepreises. Die Beurteilung über den Grad der Beeinträchtigung ist aufwändig und Reiseveranstalter haben in ihren Geschäftsbedingungen vorgesorgt. Das umständliche Klären der juristischen Feinheiten kostet einen Anwalt viele Arbeitsstunden, die mit einer Rechtsschutzversicherung keinen Anlass zur Sorge geben. Ob die “verkehrsgünstige Lage” aus der Hotel-Beschreibung die Autobahn direkt neben dem Pool rechtfertigt kann eine rechtliche Frage sein, die viel Geld kostet – entweder den Veranstalter oder den Urlauber.

Klagefreudigkeit ist kein Hobby

Jedem Menschen steht sein Recht zu und die Ausübung desselben ist kein Privileg sondern ein Grundrecht. Um dieses Recht unabhängig von der persönlichen wirtschaftlichen Lage wahrnehmen zu können, ist die Rechtsschutzversicherung das richtige Instrument. Die Angewohnheit, wegen jeder Kleinigkeit die Gerichte zu bemühen – kostet ja nichts – hat allerdings den Nachteil, dass die Versicherung übermäßige Beanspruchung mit der Erhöhung der Beiträge für alle Versicherten beantwortet.